Bundespolitik
Mit neuem Rentenmodell gegen die Armut im Alter
Notizen über einen SPD-Dialog in Wadersloh – erstellt von Hans Zaremba
Deutschland geht es derzeit wirtschaftlich besser als vielen anderen europäischen Ländern. Wie lange jedoch dieser Aufschwung mit dem gleichzeitigen Überschuss an Arbeit anhalten wird, lässt sich nur schwer prophezeien. Unabhängig davon gilt es aber, die Versorgung nach dem Ende des Berufslebens zukunftsfest zu gestalten und eine drohende Armut im Alter zu vermeiden. Über ein bislang noch weitgehend unbekanntes Rentenmodell aus der Mitte der Arbeitsgemeinschaft Selbständige in der SPD (AGS) informierten am Freitag, 25. Januar, in der „Fuchshöhle“ im benachbarten Wadersloh in einer öffentlichen Veranstaltung die Sozialdemokraten des dortigen Gemeindeverbandes und des SPD-Ortsvereins der Lippstädter Kernstadt und Cappel.
Auftakt in Wadersloh
Die im Ruhrgebiet beheimateten Mitglieder der AGS und Referenten der Wadersloher Zusammenkunft, Carsten Bielefeld aus Herne und Sven Matterne aus Bochum, befinden sich in diesen Wochen auf einer Informationstour, um den von ihnen im Verbund mit Walter Benda (Kerpen) und Andreas Sutter (Paderborn) entwickelten Rentenplan 2.0 zu präsentieren. Das jetzt in Wadersloh in Kooperation des dortigen SPD-Gemeindeverbandes und des Lippstädter SPD-Ortsvereins durchgeführte öffentliche Treffen bildete, wie es Carsten Bielefeld herausstellte, den Auftakt einer Reihe von Regionalkonferenzen. So in Berlin, Bremen, München und Stuttgart. Dort wollen die Sozialdemokraten aus dem Revier gleichfalls wie im Januar in Wadersloh für ihr Modell einer Grundrente als Baustein der gesetzlichen Rente werben. Nach den von Sven Matterne dargebotenen Überlegungen soll die bisherige „Niveausicherungsklausel“ und die „Mütterrente“ erlöschen und durch eine Grundrente von monatlich 900 Euro bei einer nachgewiesenen 40jährigen Lebensarbeitszeit ersetzt werden. Der Betrag für die Rentenempfänger soll neben dem Grundbetrag von 900 Euro und zu mindestens 300 Euro aus einem Mietzuschuss bestehen. Diese Summe soll nach dem vorgelegten Entwurf frei von Steuern bleiben. Alle Einkünfte darüber hinaus seien über das bestehende System mit seinen bewährten Komponenten geregelt werden: Riester-Rente, private Anlagen und einmalige Zahlungen. Bestehen bleiben solle die Witwenrente.