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Rote Lippe Rose intern Extra 1/2013

November

Rechtliche Betreuung im Blick

Gesetzesänderung wird höheren Verwaltungsaufwand erfordern

Weitgehend im Verborgenen nimmt seit vielen Jahren mit Susanne Adomat, Sonja Eickerling, Bettina Kalthoff und Jutta Voß-Ladzik ein kleines Team in der Lippstädter Stadtverwaltung die Aufgaben der Betreuungsstelle wahr. Wie sich die Arbeit dieses Quartetts – von der Organisation des Betreuungswesens bis zur Erstellung von Gutachten – darstellt und was die im kommenden Sommer in Kraft tretenden gesetzlichen Änderungen im Betreuungsrecht bedeuten, wollte der Lippstädter SPD-Ortsverein am Dienstag, 12. November, in einer Veranstaltung im Stadthaus aufzeigen.

Informierten und diskutierten am 12. November im Stadthaus über die rechtliche Betreuung:Von links nach rechts Werner Kalthoff, Wolfgang Hellmich, Bettina Kalthoff und Hans Zaremba. Foto: Nils Duscha

Breites Aufgabenfeld

Dabei war auch der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Hellmich, als Werner Kalthoff und Bettina Kalthoff aus der Stadtverwaltung den Besuchern des öffentlichen Treffens der SPD das breite Aufgabenfeld der im Fachbereich Familie, Schule und Soziales verankerten Betreuungsstelle präsentierten. Dazu gehörten sowohl ein bis ins Jahr 1992 gehender Rückblick, wo das damalige Recht der Vormundschaft und Pflegschaft komplett reformiert wurde, als auch ein Ausblick auf die am 1. Juli 2014 wirksam werdenden Änderungen des Betreuungsrechts. Zudem griffen die Referenten auch die Kooperation mit den in Lippstadt bestehenden Betreuungsvereinen des Sozialdienstes katholischer Männer (SkM) und der Diakonie auf, die sich als gut und effektiv darstelle. Mit einem Schaubild verdeutlichten die städtischen Bediensteten die Entwicklung der Betreuungszahlen in Lippstadt, die in 2003 noch bei 1.512 Fällen gelegen habe und sich für das Jahr 2013 bei 1.610 bewege. Der Anstieg sei auch auf die demographische Entwicklung zurückführen, was insbesondere die Altersstruktur bei den „Neufällen“ im Jahr 2012 schildere und die bei den über 69jährigen mit 106 gegenüber den anderen Altersgruppen (die allesamt im Bereich von 60 bis 67 lagen) eine recht hohe Zahl beinhaltete. Überdies wurden auch die gesetzlichen Voraussetzungen der rechtlichen Betreuung und der Verfahrensablauf bei der Bestellung von Betreuern beleuchtet. Mit dem ab Juli 2014 anzuwendenden Bestimmungen des vierten Änderungsgesetzes zur rechtlichen Betreuung seien ein Anstieg von Anfragen des Amtsgerichtes zur Ermittlung der Sachverhalte, eine Erweiterung des Aufgabengebietes mit den Funktionen der Information, Beratung und Vermittlung sowie letztlich ein erhöhter Arbeitsaufwand für die örtliche Betreuungsstelle in der Geiststraße verbunden.

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