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Rechtliche Betreuung im Blick

Gesetzesänderung wird höheren Verwaltungsaufwand erfordern

Weitgehend im Verborgenen nimmt seit vielen Jahren mit Susanne Adomat, Sonja Eickerling, Bettina Kalthoff und Jutta Voß-Ladzik ein kleines Team in der Lippstädter Stadtverwaltung die Aufgaben der Betreuungsstelle wahr. Wie sich die Arbeit dieses Quartetts – von der Organisation des Betreuungswesens bis zur Erstellung von Gutachten – darstellt und was die im kommenden Sommer in Kraft tretenden gesetzlichen Änderungen im Betreuungsrecht bedeuten, wollte am Dienstagabend der Lippstädter SPD-Ortsverein in einer Veranstaltung im Stadthaus herausfinden.

Informierten über die rechtliche Betreuung:Von links nach rechts Werner Kalthoff, Wolfgang Hellmich, Bettina Kalthoff und Hans Zaremba. Foto: Nils Duscha

Probleme des Alltags

Dabei war auch der heimische Bundestagsabgeordnete Wolfgang Hellmich, als Werner Kalthoff und Bettina Kalthoff aus der Stadtverwaltung den Besuchern des öffentlichen Treffens der SPD das breite Aufgabenfeld der im Fachbereich Familie, Schule und Soziales verankerten Betreuungsstelle präsentierten. Dazu gehörten sowohl ein bis ins Jahr 1992 gehender Rückblick, wo das damalige Recht der Vormundschaft und Pflegschaft komplett reformiert wurde, als auch ein Ausblick auf die am 1. Juli 2014 wirksam werdenden Änderungen des Betreuungsrechts. In ihren Ausführungen griffen die Referenten auch die Kooperation mit den in Lippstadt bestehenden Betreuungsvereinen des Sozialdienstes katholischer Männer (SkM) in der Cappelstraße und der Diakonie in der Brüderstraße auf, die sich als gut und effektiv darstelle. Mit einem Schaubild verdeutlichten die städtischen Bediensteten die Entwicklung der Betreuungszahlen in Lippstadt, die in 2003 noch bei 1.512 Fällen gelegen habe und sich für das Jahr 2013 bei 1.610 bewege. Der Anstieg sei auch auf die demographische Entwicklung zurückführen, was insbesondere die Altersstruktur bei den „Neufällen“ im Jahr 2012 schildere und die bei den über 69jährigen mit 106 gegenüber den anderen Altersgruppen (die allesamt im Bereich von 60 bis 67 lagen) eine recht hohe Zahl beinhaltete. Überdies wurden auch die gesetzlichen Voraussetzungen der rechtlichen Betreuung und der Verfahrensablauf bei der Bestellung von Betreuern in der Zusammenkunft beleuchtet. Ebenso das Spannungsverhältnis von persönlichen Wohlergehen und ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung auf der einen Seite sowie der Schutz und die Fürsorge auf der anderen Seite. Deutlich wurden aber auch Probleme des Alltags, was die allgemeine Diskussion mit der Wiedergabe einiger Einzelfälle von betroffenen Bürgern offenbarte.

Gesetzgeber in der Pflicht

Mit den ab Juli 2014 anzuwendenden Bestimmungen des vierten Änderungsgesetzes zur rechtlichen Betreuung seien ein Anstieg von Anfragen des Amtsgerichtes zur Ermittlung der Sachverhalte, eine Erweiterung des Aufgabengebietes mit den Funktionen der Information, Beratung und Vermittlung und letztlich ein erhöhter Arbeitsaufwand für die örtliche Betreuungsstelle in der Geiststraße verbunden, stellten (die weder verwandt noch verschwägerten) Bettina und Werner Kalthoff in ihrer Prognose heraus. Inwieweit dies mit dem bisherigen Personal, das überwiegend nur in Teilzeit für die Betreuungsstelle tätig ist, noch geleistet werden könne, bleibe abzuwarten. „Sicherlich werden wir uns darüber auch im Jugendhilfe- und Sozialausschuss zu unterhalten haben“, meinte der SPD-Ortsvereinsvorsitzende Hans Zaremba mit Blick auf mögliche Veränderungen des Stellenplans für das Jahr 2015. In die Pflicht genommen sieht der Kommunalpolitiker aber auch den Bundesgesetzgeber, der zur Finanzierung der zusätzlichen Arbeiten für die Betreuungsstellen bislang „vornehme Zurückhaltung“ geübt habe. Für den SPD-Bundesparlamentarier Wolfgang Hellmich ist mit der vierten Gesetzesänderung „die Diskussion über Verbesserungen beim Betreuungsrecht aber keineswegs beendet“. Neben einer stärkeren Finanzausstattung für die Kommunen müssten auch Antworten zur Frage nach der Qualifikation der hauptamtlichen Betreuer gefunden werden, weil auf Dauer die Betreuung überwiegend mit ehrenamtlichen Kräften wohl kaum noch zu bewerkstelligen sei

Informierten über die rechtliche Betreuung: Von links nach rechts Werner Kalthoff, Wolfgang Hellmich, Bettina Kalthoff und Hans Zaremba. Foto: Nils Duscha

Probleme des Alltags

Dabei war auch der heimische Bundestagsabgeordnete Wolfgang Hellmich, als Werner Kalthoff und Bettina Kalthoff aus der Stadtverwaltung den Besuchern des öffentlichen Treffens der SPD das breite Aufgabenfeld der im Fachbereich Familie, Schule und Soziales verankerten Betreuungsstelle präsentierten. Dazu gehörten sowohl ein bis ins Jahr 1992 gehender Rückblick, wo das damalige Recht der Vormundschaft und Pflegschaft komplett reformiert wurde, als auch ein Ausblick auf die am 1. Juli 2014 wirksam werdenden Änderungen des Betreuungsrechts. In ihren Ausführungen griffen die Referenten auch die Kooperation mit den in Lippstadt bestehenden Betreuungsvereinen des Sozialdienstes katholischer Männer (SkM) in der Cappelstraße und der Diakonie in der Brüderstraße auf, die sich als gut und effektiv darstelle. Mit einem Schaubild verdeutlichten die städtischen Bediensteten die Entwicklung der Betreuungszahlen in Lippstadt, die in 2003 noch bei 1.512 Fällen gelegen habe und sich für das Jahr 2013 bei 1.610 bewege. Der Anstieg sei auch auf die demographische Entwicklung zurückführen, was insbesondere die Altersstruktur bei den „Neufällen“ im Jahr 2012 schildere und die bei den über 69jährigen mit 106 gegenüber den anderen Altersgruppen (die allesamt im Bereich von 60 bis 67 lagen) eine recht hohe Zahl beinhaltete. Überdies wurden auch die gesetzlichen Voraussetzungen der rechtlichen Betreuung und der Verfahrensablauf bei der Bestellung von Betreuern in der Zusammenkunft beleuchtet. Ebenso das Spannungsverhältnis von persönlichen Wohlergehen und ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung auf der einen Seite sowie der Schutz und die Fürsorge auf der anderen Seite. Deutlich wurden aber auch Probleme des Alltags, was die allgemeine Diskussion mit der Wiedergabe einiger Einzelfälle von betroffenen Bürgern offenbarte.

Gesetzgeber in der Pflicht

Mit den ab Juli 2014 anzuwendenden Bestimmungen des vierten Änderungsgesetzes zur rechtlichen Betreuung seien ein Anstieg von Anfragen des Amtsgerichtes zur Ermittlung der Sachverhalte, eine Erweiterung des Aufgabengebietes mit den Funktionen der Information, Beratung und Vermittlung und letztlich ein erhöhter Arbeitsaufwand für die örtliche Betreuungsstelle in der Geiststraße verbunden, stellten (die weder verwandt noch verschwägerten) Bettina und Werner Kalthoff in ihrer Prognose heraus. Inwieweit dies mit dem bisherigen Personal, das überwiegend nur in Teilzeit für die Betreuungsstelle tätig ist, noch geleistet werden könne, bleibe abzuwarten. „Sicherlich werden wir uns darüber auch im Jugendhilfe- und Sozialausschuss zu unterhalten haben“, meinte der SPD-Ortsvereinsvorsitzende Hans Zaremba mit Blick auf mögliche Veränderungen des Stellenplans für das Jahr 2015. In die Pflicht genommen sieht der Kommunalpolitiker aber auch den Bundesgesetzgeber, der zur Finanzierung der zusätzlichen Arbeiten für die Betreuungsstellen bislang „vornehme Zurückhaltung“ geübt habe. Für den SPD-Bundesparlamentarier Wolfgang Hellmich ist mit der vierten Gesetzesänderung „die Diskussion über Verbesserungen beim Betreuungsrecht aber keineswegs beendet“. Neben einer stärkeren Finanzausstattung für die Kommunen müssten auch Antworten zur Frage nach der Qualifikation der hauptamtlichen Betreuer gefunden werden, weil auf Dauer die Betreuung überwiegend mit ehrenamtlichen Kräften wohl kaum noch zu bewerkstelligen sei.

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