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Rote Lippe Rose intern 08/2012

Sommertour 2012

Garant für eine gute Zusammenarbeit:Der städtische Fachbereichsleiter für Familie, Schule und Soziales, Manfred Strieth (links), bei dem die Kontakte zwischen dem SkF und der Stadt Lippstadt auflaufen. Mit im Bild der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Martin Schulz (Mitte) und Francisco Casado Perez aus dem Lippstädter SPD-Ortsverein.

Sorgfältige Auswahl

Der SkF unterscheidet zwischen drei Arten von Pflegefamilien, für die Bereitschaftspflege, Kurzzeitpflege und Dauerpflege. Die Gründe für die Unterbringung eines Kindes in einer Bereitschaftspflege ergeben sich unter anderem aus dem Umstand, wenn die leiblichen Eltern für einen gewissen Zeitraum nicht in der Lage sind, die Versorgung ihrer Sprösslinge sicherzustellen. Die Dauer dieser Betreuung sollte drei Monate nicht übersteigen. In dieser Zeit sei zu klären, wo das Kind auf Dauer leben kann: ist eine Rückkehr zur Herkunftsfamilie möglich oder kommt eine Dauerpflege in Betracht. Die Kurzzeitpflege erfolge in der Regel bei der Behandlung von Alleinerziehenden in Krankenhäusern und/oder Kuraufenthalten. Auch hier werde der Aufenthalt befristet, im Unterschied zur Bereitschaftspflege sei die Perspektive des Kindes jedoch geklärt: nach der Kurzzeitpflege gehe es zurück zur leiblichen Mutter. Die Refinanzierung erfolge bei dieser Versorgung über die Krankenkassen, allerdings zu sehr ungleichen Konditionen. „Oftmals reichen die Leistungen der Kassen nicht aus und das Sozialamt muss die Fehlbeträge übernehmen“, monierte Dieter Horenkamp vom SkF die unterschiedliche Handhabung der Krankenkassen und wünschte sich von der Politik eine einheitliche und auskömmliche Leistung.

Passgenaue Vermittlung

Die Dauerpflege eines Kindes werde erforderlich, wenn in der Herkunftsfamilie der Anspruch des Kindes auf eine adäquate Versorgung und Erziehung nicht sichergestellt werden könne. Ebenso führe der langfristige Ausfall der leiblichen Eltern wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu einer dauerhaften Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie. „Dabei können Kinder und Jugendlichen jeden Alters aufgenommen werden“, hob Ute Stockhausen hervor. Nicht selten würden familiäre Bindungen entstehen, die bis ins Erwachsenzeit der ursprünglichen Pflegekinder zu ihren Pflegeeltern fortleben. Besonderen Wert lege der SkF auf eine passgenaue Vermittlung, „wo der Bedarf des Kindes mit den Möglichkeiten der künftigen Familien übereinstimmen muss“, betonte Tina-Louise Dugdale. Bei der Gewinnung der Pflegeeltern gehe der SkF äußert gründlich vor, dazu zähle auch eine etwa neunmonatige Vorbereitungszeit. Dabei achte der SkF darauf, dass die Kinder in ihrer künftigen Umgebung einen Raum haben, in den sie sich zurückziehen könnten. Eine gesetzliche Altersbeschränkung für Pflegeeltern gebe es nicht, es würden sich aber kaum Bewerber unter 25 Jahren beim SkF melden. „Wir beachten aber auf jeden Fall, dass ein natürliches Eltern- und Kindverhältnis gegeben ist“, beschrieb Dieter Horenkamp das Vorgehen des SkF. Da könne zweifellos ein 55jähriger als Pflegevater noch einen Jugendlichen betreuen. Über die sorgfältige Auswahl der Pflegefamilien hinaus würde der SkF auch alle Besuchskontakte der von ihm untergebrachten Kinder zu ihren leiblichen Eltern begleiten.

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