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Rote Lippe Rose intern 09/2011

Sozialpolitik

Auskünfte zu einem wichtigen Thema:Von Christel Tenz (rechts) im Bild mit Margret Schulte Steinberg.

Wer klug ist sorgt vor

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Wer bestimmt und entscheidet über mich, wenn ich dies selbst nicht mehr kann? Diese und viele andere Fragen standen im Mittelpunkt einer öffentlichen Versammlung der Senioren der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zum Thema Vollmachten und Patientenverfügung, die in der Begegnungsstätte der AWO stattfand.

Baustein

Als Referentin hatte die Vorsitzende der Seniorengruppe, Margret Schulte Steinberg, die Abteilungsleiterin der Geriatrie im Dreifaltigkeits-Hospital Lippstadt, Christel Tenz, gewonnen. Jedem erwachsenen und gesunden Menschen könne es passieren: ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise, wo der Betroffene plötzlich auf eine Betreuung angewiesen ist. „Aber wer ist rechtlich befugt, Unterschriften zu leisten oder Entscheidungen in meinem Sinne zu treffen und was ist mein Wunsch?“, fragte Christel Tenz. Da auch die Ehegatten oder Kinder in einem solchen Fall nur mit Vollmachten für den Kranken eintreten können, sei es besonders wichtig, sich rechtzeitig Gedanken über die Vorsorge zu machen. Als einen Baustein stellte sie die Patientenverfügung vor. Immer mehr Patienten kommen heute schon mit einer ausgefüllten Bestimmung ins Krankenhaus. Dieses sei für die Angehörigen und Ärzte sehr hilfreich. Sinnvoll sei es jedoch, sich vorher mit dem Hausarzt oder einem anderen vertrauten Mediziner zu beraten. „Es ist auch ratsam, die Verfügung im Abstand von ein bis zwei Jahren zu bekräftigen oder zu ergänzen“, unterstrich die Rednerin.

Vertrauensperson

Christel Tenz erläuterte nicht nur ein Modell einer Patientenverfügung, sondern gab auch Ratschläge zur Betreuungsverfügung und der Vorsorgevollmacht. So könne man in der Vorsorgevollmacht festlegen, welche Vertrauensperson die Entscheidungen für einen treffen solle. Von Finanzgeschäften bis zu persönlichen Angelegenheiten und der Gesundheitsfürsorge, wie zum Beispiel die Auswahl des Pflegeheimes, die Einwilligung zu medizinischen Maßnahmen oder die Öffnung der persönlichen Post. „Eine Vorsorgevollmacht ist eine absolute Vertrauenssache“, betonte die Geriatriefachfrau. Werde sie wirksam, gebe es nur bei begründetem Missbrauch die Möglichkeit, durch das Betreuungsgericht eine Kontrollbetreuung einzurichten. Wer keine Vertrauensperson habe, der er uneingeschränkte Befugnisse erteilen möchte, sollte sich für eine Betreuungsverfügung entscheiden. Mit ihr könne dem Betreuungsgericht eine Person vorgeschlagen werden, die einen in gerichtlichen und außergerichtlichen Fragen vertrete oder auch Personen ausdrücklich von der Betreuung ausschließe. Die vorgeschlagene Person müsse jedoch erst vom Betreuungsgericht bestellt werden, bevor sie Entscheidungen vornehmen könne. Anders als der durch eine Vorsorgevollmacht eingesetzte Bevollmächtigte, werde ein gesetzlich bestellter Betreuer in seinen Entscheidungen regelmäßig vom Betreuungsgericht kontrolliert. Christel Tenz bat, sich in einer ruhigen Stunde mit den Vollmachten und Verfügungen intensiv zu beschäftigen. „Warten Sie aber nicht zu lange!“, riet sie zum Abschluss ihres Vortrages.

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