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Hilfe bei Pflegebedürftigkeit

Informationen zu den Angeboten im Pflegefall

Plötzlich pflegebedürftig – was nun?“ Unter diesem Motto stand die in der Begegnungsstätte der Arbeiterwohlfahrt durchgeführte öffentliche Veranstaltung der Senioren von Ver.di und der Arbeitsgemeinschaft 60plus in der SPD, wozu die Vorsitzende der Verdi-Senioren, Margret Schulte Steinberg, als Referentin des Nachmittages, Anita Polder von der Stadt Lippstadt, begrüßen konnte.

Informationen zur Pflege.Sie wurden von Anita Polder (links) von der Stadt Lippstadt in der Begegnungsstätte der Arbeiterwohlfahrt erläutert. Rechts im Bild die Versammlungsleiterin und Vorsitzende der Ver.di-Senioren, Margret Schulte Steinberg.

Szenario

Von der städtischen Mitarbeiterin aus dem Fachdienst Soziale Dienste wurde das Szenario einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit eines Familienmitgliedes beschrieben, wo oftmals die Angehörigen vor der Frage „Was ist nun zu tun?“ stehen. Sie empfahl, als ersten Schritt den Kontakt zur Kranken- und Pflegekasse aufzunehmen. Die zuständige Pflegekasse bestehe bei der Krankenversicherung. Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, müssen diese über die Krankenversicherung bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Krankenkasse beauftrage den Medizinischen Dienst (MDK), um eine Begutachtung vorzunehmen. Diese Untersuchung finde, so Anita Polder, in der Regel in der eigenen Wohnung des Pflegebedürftigen statt. Dabei werde festgestellt, wie viele Hilfe im Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität täglich erforderlich sei. Berücksichtigt werde auch der Hilfebedarf im Haushalt. Auf der Grundlage der Bewertungen des MDK werde durch die Pflegekasse eine der drei möglichen Pflegestufen festgelegt, die sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit richteten. Sollte der Antrag auf Leistungen aus der Pflegekasse abgelehnt werden, bestehen für den Hilfesuchenden die Möglichkeit des unmittelbaren Widerspruchs bei der Pflegekasse und der spätere Weg zum Sozialgericht.

Fragen

In ihren Ausführungen griff Frau Polder auch den Aspekt auf, wer die Pflege vornehmen darf, wenn eine Pflegestufe anerkannt wurde. Dafür könne ein Pflegedienst engagiert werden, aber auch Privatpersonen könnten die Pflege durchführen. Zugleich unterstrich die Referentin, dass jede Bürgerin und Bürger einen Rechtsanspruch auf eine umfassende Pflegeberatung habe. Im Kreis Soest sei eine trägerunabhängige Beratung eingeführt worden. Für die Städte Lippstadt und Erwitte, die Gemeinde Anröchte und den östlichen Teil der Gemeinde Lippetal nehme sie, Anita Polder, diese Aufgabe wahr. In der von der früheren Leiterin des Lippstädter Erich-Wandel-Seniorenzentrums, Margret Schulte Steinberg, moderierten Diskussionsrunde gab es unter anderem Fragen zu den Leistungen der einzelnen Pflegestufen und zu Bewertungen von Pflegeheimen im Internet. Aber auch ganz gewöhnliche Probleme wurden angesprochen, was zum Beispiel mit dem Haustier geschehe, wenn vorübergehend eine Pflegesituation eintreten sollte.

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