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Rote Lippe Rose intern Extra 1/2009

Pflegesetz

Sorgen der stationären Einrichtungen.Sie wurden von Jürgen Schwab, dem Leiter des Erich-Wandel-Zentrums, mit Blick auf das neue Pflegegesetz im Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten Hilde Mattheis hervorgehoben.

Gewohnte Umgebung

Die Richtschnur bei der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung war für den Gesetzgeber der Wunsch der meisten Menschen, so lange wie es geht, in der gewohnten Umgebung und selbstbestimmt zu leben, gepflegt und betreut zu werden. Der Grundsatz heißt: ambulant vor stationär. Dem wollte die Bundesregierung in Berlin mit der von ihr auf den Weg gebrachten Gesetzesveränderung nachkommen.

Pflegestützpunkte

Mit dem Gesetz soll aktivierende Pflege und Rehabilitation besser gefördert werden. Die Maßnahmen für eine integrierte wohnortnahe Versorgung und Betreuung, die Einrichtung von Pflegestützpunkten mit Pflegeberatern (Fallmanagement), die Möglichkeit, Leistungen gemeinsam mit anderen Pflegebedürftigen auch in neuen Wohnformen abzurufen, helfen den Menschen, solange wie möglich in ihrer angestammten und gewünschten Umgebung zu bleiben. Entscheidend ist, dass die Pflegestützpunkte wohnortnah und damit für die Menschen gut erreichbar sind. Doch damit hakt es noch erheblich. Von den ehemals kreisweit vorgesehenen zwölf Stützpunkten sind derzeit allenfalls noch drei im Gespräch. Dieses Thema wird die Politik wohl noch länger beschäftigten, was auch zuletzt im November im Lippstädter Jugend- und Sozialausschuss offensichtlich wurde.

Finanzierung

Zur Finanzierung der Pflegeleistungen hat der Gesetzgeber beschlossen, den Beitrag zur Pflegeversicherung zum Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent anzuheben. Zugleich wurde der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3% reduziert. Die Gesamtbelastung dürfte womöglich etwas abnehmen.“

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