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Rote Lippe Rose intern Extra 1/2009

Pflegegesetz

Ambulant vor stationär

Verbesserungen des Pflegegesetzes

„Wir sind davon überzeugt, dass das neue Pflegegesetz generell Fortschritte gebracht hat.“ Mit dieser zuversichtlichen Einschätzung stimmt Hans Zaremba, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Stadtratsfraktion, mit der pflegepolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, überein. Skeptischer ist jedoch seine Bewertung, was die Einrichtung von Pflegestützpunkten betrifft. Mit diesem Beitrag schildert Hans Zaremba die wesentlichen Verbesserungen des Pflegegesetzes.

Bewährte Versicherung

„Wenn auch oftmals Kritik an der im Jahr 1995 eingeführten Pflegeversicherung geübt wird, so besteht aber eine weitgehende Übereinstimmung, dass sich diese Versicherung bewährt hat. Mittlerweile erhalten über zwei Millionen Pflegebedürftige jeden Monat Versicherungsleistungen. Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert erfolgreich das Lebensrisiko Pflegebedürftigkeit solidarisch ab. Sie hat in den letzten 13 Jahren viele pflegebedürftige Menschen vor der Abhängigkeit von Sozialhilfe bewahrt.

Unmittelbarer Einblick vor Ort.Diesen verschaffte sich Hilde Mattheis (Mitte), Bundestagsabgeordnete aus Ulm und pflegepolitische Sprecherin der SPD, als sie sich im Kreis von Bewohnerinnen im Evangelischen Seniorenzentrum von Bodelschwingh in Lipperbruch über die Siuation der Pflegeeinrichtungen in der Stadt Lippstadt informierte.

Demographische Entwicklung

Die demographische Entwicklung in Deutschland machte es notwendig, die gesetzliche Pflegeversicherung zukunftsfähig zu machen. Der Anteil der älteren und hochbetagten Menschen an der deutschen Bevölkerung wächst stetig. Es wird davon ausgegangen, dass 2030 etwa drei Millionen Menschen pflegebedürftig sein werden. Außerdem wird der Hilfebedarf der Pflegebedürftigen immer komplexer. Neben körperlichen Einschränkungen treten immer mehr geistige und psychische Defekte bis hin zu schweren Demenzerkrankungen auf. Das Ziel der im Juli in Kraft getretenen Änderungen ist, durch die Pflegereform die Lebenssituation der pflegebedürftigen Menschen, der pflegenden Angehörigen und der Pflegekräfte zu verbessern.

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